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Das Anklicken einer Schaltfläche „Bußgeld jetzt abwehren“ begründet keinen Anwaltsvertrag
Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 10.01.2023 (Az. 37 C 124/22) Ein Rechtsanwalt klagte auf Zahlung eines Honorars von 150 Euro, das der Beklagte für anwaltliche Dienstleistungen schulden sollte. Der Beklagte hatte auf eine E-Mail des Klägers mit einem Button „Bußgeld jetzt abwehren“ geklickt, was laut Kläger einen Anwaltsvertrag begründete. Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage…