Entschädigung wegen Altersdiskriminierung durch „Digital Native“-Formulierung in Stellenausschreibung

Der Kläger, ein erfolgloser Bewerber, hat vor dem Arbeitsgericht Heilbronn eine Entschädigung in Höhe von 7.500 EUR zugesprochen bekommen wegen Diskriminierung im Hinblick auf sein Alter.

Die Beklagte hatte in einer Stellenanzeige die Formulierung verwendet „als Digital Native fühlst du Dich in der Welt der Social Media … zu Hause“. Nachdem der Kläger eine Absage erhielt und er der Ansicht war, aufgrund seines Alters benachteiligt worden zu sein, machte er einen Entschädigungsanspruch nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend.

Das Arbeitsgericht hielt die Klage für begründet. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu. Das Arbeitsgericht hat die Formulierung „Digital Native“ als entscheidendes Indiz angesehen für eine Benachteiligung wegen des Alters.

ArbG Heilbronn 8. Kammer, 18.01.2024, Az. 8 Ca 191/23